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Gesamtabschlüsse der Orgelstadt Borgentreich

Die Orgelstadt Borgentreich hat in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember gem. § 116 GO NRW (Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.

In dem Gesamtabschluss hat die Orgelstadt Borgentreich ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Der Gesamtabschluss ist vergleichbar mit dem Konzernabschluss in der Privatwirtschaft.

Jahresabschluss und Gesamtabschluss geben einen vollständigen Überblick über Vermögen, Schulden sowie den Ressourcenverbrauch der Orgelstadt Borgentreich.

Dem Gesamtabschluss ist ein Beteiligungsbericht hinzuzufügen.