Bundestagswahl 2025
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt. Hier finden Sie Informationen für Wählende und Wahlhelfer*innen in Borgentreich.
Aufgrund der geänderten gesetzlichen Fristen im Zusammenhang mit der vorgezogenen Bundestagswahl ist eine Versendung der Briefwahlunterlagen erst ab voraussichtlich Donnerstag, 06. Februar 2025 möglich!
Briefwahl
Sie möchten Ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben, sind aber am Wahltag verhindert? Dann können Sie per Briefwahl wählen. Dazu müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Unterlagen werden voraussichtlich ab dem 10.02.2025 verschickt.
Wie beantrage ich meine Briefwahlunterlagen?
Der einfachste und unkomplizierteste Weg für Sie und uns ist der Online-Briefwahlantrag:
Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit für die vorgezogene Bundestagswahl, können bereits seit dem 13.01.2025 Briefwahlunterlagen beantragt werden. Ein Versandt der Unterlagen ist jedoch erst möglich, sobald die Stimmzettel bei der Stadt vorliegen. Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, dass die Unterlagen voraussichtlich ab dem 10.02.2025 von der Stadt versandt werden können. Gleichzeitig möchten wir Sie bitten, die Unterlagen anschließend auch zeitnah wieder an uns zurückzusenden. Der späteste Zeitpunkt die Briefwahlunterlagen online zu beantragen ist der 17.02.2025 bis 12:00 Uhr.
Antrag über Wahlbenachrichtigung:
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 15.01.2025 bis zum 02.02.2025 an alle Wahlberechtigten versandt.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code zum Online-Briefwahlantrag. Außerdem können Sie die Unterlagen per Post mit dem Wahlscheinantrag beantragen. Das ist der untere Teil der Wahlbenachrichtigung.
Schriftlicher Antrag
Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen auch formlos schriftlich als Brief oder per E-Mail anfordern. Eine Beantragung am Telefon ist nicht möglich. In diesem Fall muss Ihr Antrag die folgenden Angaben enthalten:
- Vor- und Nachnamen
- Geburtsdatum
- Meldeadresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
- Wenn gewünscht: eine abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen
Ihren Antrag senden Sie bitte an:
Orgelstadt Borgentreich
Wahlamt
Am Rathaus 13
34434 Borgentreich
E-Mail: Wahlamt@borgentreich.de
Zeitlicher Ablauf
Wenn Sie einen Antrag auf Briefwahl stellen möchten, so muss Ihr Antrag bis zum 21.02.2025 um 15:00 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.
Nur in Ausnahmefällen ist eine Antragstellung bis um 15:00 Uhr am Wahltag noch möglich. Dies könnte beispielsweise eine plötzliche Erkrankung sein.
Einreichung der Briefwahlunterlagen bei der Stadt
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis 18:00 Uhr am Wahltag (23.05.2025) bei der Stadt eingehen.
Bitte beachten Sie, dass die Verantwortung des rechtzeitigen Zuganges der Unterlagen bei Ihnen liegt. Wichtig ist hier auch Zeit des Postweges zu beachten.
Sollten Sie die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig versenden können, so besteht die Möglichkeit diese bis um 18:00 Uhr am Wahltag in den Briefkasten des Rathauses (Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich) einzuwerfen.
Sie können Sie Briefwahlunterlagen nicht in einem Wahlraum einreichen.
Wählen aus dem Ausland
Alle notwendigen Informationen zu dem Thema finden Sie hier:
Urnenwahl vor Ort
Sie möchten am 23.02.2025 Ihre Stimme zur Bundestagswahl abgeben?
Dies ist in dem in Ihrer Wahlbenachrichtigung benannten Wahllokal in der Stadt Borgentreich am Wahltag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich.
Folgende Unterlagen sind von Ihnen mitzubringen:
- Ihren Personalausweis
- im Idealfall auch Ihre Wahlbenachrichtigung
In Ihrem Wahllokal wird vom Wahlvorstand geprüft, ob Sie das korrekte Wahllokal aufgesucht haben und sich im Wählerverzeichnis befinden.
Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Stimmzettel ausgehändigt und begeben sich mit diesem in die Wahlkabine. Hier ist für Sie ein Stift zum Ausfüllen vorhanden. Nach dem erfolgreichen Ausfüllen werfen Sie nun den gefalteten Stimmzettel (Stimmabgabe nicht sichtbar) in die Wahlurne vor Ort.
Sollten Sie Unterstützung bei der Abgabe Ihrer Stimme benötigen, so ist es Ihnen erlaubt, eine Hilfsperson mitzubringen. Sie können sich aber auch jederzeit an den Wahlvorstand wenden.
Die genaue Angabe zu Ihrem Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bei Unsicherheit können Sie sich aber auch jederzeit an das Wahlamt telefonisch oder per E-Mail wenden.
Jedes der Wahllokale im Stadtgebiet ist barrierefrei zu erreichen.
Wählen aus dem Ausland
Sie befinden sich im Ausland und möchten bei der Bundestagswahl wählen? Um aus dem Ausland an der Bundestagswahl teilnehmen zu können, sind eine Reihe von Voraussetzungen notwendig:
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
- Sie wohnen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- Sie haben ihr Stimmrecht nicht verloren
Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihres letzten Wohnortes in Deutschland eintragen lassen. Dies geschieht nur auf Antrag von Ihnen.
Hierzu gibt es ein Antragsformular der Bundeswahlleiterin.
Die Frist für die Antragsstellung ist bis zum 02.02.2025 gegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Antrag bei der Stadt Borgentreich eingegangen sein.
Für die Beantragung gibt es zwei Formulare, je nachdem welches in Ihrer Lebenssituation einschlägig ist.
Genauere Informationen, sowie die Vordrucke, finden Sie unter dem nachfolgenden Link zur Seite der Bundeswahlleiterin:
https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html
Dieser Antrag muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind) vorliegen; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.
Bitte bedenken Sie die Versandwege und rechnen Sie die Zeit bis zum Eingang bei der Stadt mit ein.
Wahlhelfer*innen
Für die Bundestagswahl 2025 haben sich im Stadtgebiet Borgentreich ausreichend Wahlhelfer*innen gemeldet, wodurch alle Wahllokale und die Briefwahlvorstände vollständig besetzt werden können.
Herzlichen Dank an Sie, dass Sie sich für dieses wichtige Ehrenamt gemeldet haben!
An dieser Stelle bereits der Hinweis, dass am 14.09.2025 für die Kommunalwahl erneut Wahlhelfer*innen gesucht werden. Gerne können sich interessierte Personen frühzeitig bei dem Wahlamt der Stadt Borgentreich melden, damit diese in unserer Planung berücksichtigt werden.
Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € pro Person.
Schulung:
Damit Sie bestmöglich auf Ihren Einsatz im Wahllokal vorbereitet sind, erhalten Sie als Vorsteher, stellv. Vorsteher, Schriftführer und stellv. Schriftführer von der Stadt eine Schulung.
Der Schulungstermin wird am 19.02.2025 um 18:15 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Borgentreich (Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich) stattfinden.
Hier finden Sie hilfreiche Wahlhelfer-Videos:
Der Wahlvorstand:
Ablauf des Wahltages
Ablauf der Stimmenzählung und Dokumentation