Schiedspersonen
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Stellvertretende Schiedsperson
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Das Schiedsamt ist ein ehrenamtlich ausgeübtes Amt (Wahlzeit 5 Jahre). Schiedspersonen sind zuständig für den friedlichen Ausgleich von Interessen sowie Streitigkeiten auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts bzw. auf anderen zivilrechtlichen Gebieten.
Das Justizministerium NRW hält im Internet ein täglich aktualisiertes Angebot zum Thema "außergerichtliche Streitschlichtung" (http://www.streitschlichtung.nrw.de) im NRW-Justizportal (http://www.justiz.nrw.de) bereit. In der Online-Datenbank werden Informationen und insbesondere die Adressen der Schiedsämter und der anerkannten Gütestellen in Nordrhein-Westfalen mit Suchmöglichkeiten angeboten.
