Hundesteuer
Das Halten von Hunden im Stadtgebiet unterliegt der Hundesteuer.
Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bei der Orgelstadt Borgentreich anzumelden. Mit der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundemarke. Bei Verlust der Marke gibt es gegen eine Gebühr von 3,00 Euro eine Ersatzmarke. Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat bzw. eingegangen ist, bei der Orgelstadt Borgentreich abzumelden.
Die Hundemarke ist bei der Abmeldung - sofern möglich - wieder zurückzugeben.
Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bei der Orgelstadt Borgentreich anzumelden. Mit der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundemarke. Bei Verlust der Marke gibt es gegen eine Gebühr von 3,00 Euro eine Ersatzmarke. Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat bzw. eingegangen ist, bei der Orgelstadt Borgentreich abzumelden.
Die Hundemarke ist bei der Abmeldung - sofern möglich - wieder zurückzugeben.
Gebühren
Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn ein Hund gehalten wird 75,00 Euro, zwei Hunde gehalten werden 100,00 Euro je Hund, drei oder mehr Hunde gehalten werden 125,00 Euro je Hund, ein gefährlicher Hund (Kampfhund) gehalten wird 550,00 Euro, zwei oder mehr gefährliche Hunde (Kampfhunde) gehalten werden 700,00 Euro je Hund.