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Planungsangelegenheiten

Unter dem Begriff "Planungsangelegenheiten" werden die nachfolgenden Aufgabenbereiche zusammengefasst:

  • Bebauungsplanangelegenheiten (qualitativ und quantitativ differenzierte Planung der Flächen(nutzungen), sog. verbindliche Bauleitplanung, sofern dies erforderlich ist, z. B. bei vielen Wohnbauflächen, Gewerbegebieten usw.)
  • Aufstellungs- u. Änderungsverfahren mit der dazugehörigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
  • Satzungsangelegenheiten (qualitativ und quantitativ differenzierte Erhaltung und Gestaltung von Stadtquartieren, sofern dies erforderlich ist, z. B. in städtebaulich besonders schützenswerten Lagen, Anpassungen an bestehende Vorgaben)
  • Aufstellungs- u. Änderungsverfahren mit der dazugehörigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
  • Stadtentwicklungsplanung und Stadterneuerung (zukünftige Struktur der Stadt in Nutzung und Bebauung, Umgang mit überholten Nutzungen, Anpassung an neuartige Anfor-derungen u.ä.)
  • Verkehrsplanung der Orgelstadt Borgentreich (zukünftige Verkehrsstruktur der Stadt, Anpassung an neuartige Anforderungen, Herstellung und Ausbau von Straßen u.ä.)
  • Planungsrechtliche Beurteilung potenzieller Baugrundstücke mit Bauvorhaben zur Bauantragstellung, die stets über den Kreis Höxter läuft (Beurteilung nach planungsrechtlichen und erhaltungs-, gestaltungsbezogenen Vorgaben)

Wichtiger Hinweis

Vor Bauantragstellung wird auf jeden Fall eine vorherige Beratung beim Kreis Höxter bzw. der Orgelstadt Borgentreich empfohlen, insbesondere bei Bauvorhaben mit geringer Masse (Werbeanlagen, Gartenhäuser usw.)