Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Orgelstadt Borgentreich
Aufgrund der Infektionszahlen im Kreis Höxter und in der Orgelstadt Borgentreich ist das Rathaus Borgentreich für die Bürgerinnen und Bürger nur mit Einschränkungen geöffnet. In Ausnahmefällen können Sie mit den Bediensteten der Stadtverwaltung einen Termin zum Besuch im Rathaus vereinbaren.
Daneben ist die postalische und elektronische Erreichbarkeit per E-Mail oder per Telefon gewährleistet. Der Zutritt zum Rathaus ist nur über den Haupteingang möglich. Alle Zutritte werden registriert. Somit ist jede/r Besucher/in des Rathauses der Orgelstadt Borgentreich dazu verpflichtet ein Rückverfolgbarkeitsformular auszufüllen. Das Formular ist auszufüllen und bei der Sachbearbeiterin / beim Sachbearbeiter beim Behördengang abzugeben. Sie können dieses Formular auch vorab herunterladen, am PC ausfüllen, ausdrucken und mitbringen.
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Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Informationen zur Bürgertestung
Folgende Institutionen und Einrichtungen sind geschlossen:
- Alle öffentlichen sowie auch alle privaten Sportanlagen (Sportplätze u. Sporthallen)
- Hallenbad
- Orgelmuseum Borgentreich
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Coronaschutzverordnung
- Ab dem 19.04.2021 gültige Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)
- Ab dem 12.04.2021 gültige Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO)
- Ab dem 11.04.2021 gültige Coronateststrukturverordnung (CoronaTeststrukturVO)
- Ab dem 11.04.2021 gültige Corona-Test-und-Quarantäneverordnung - CoronaTestQuarantäneVO
- Ab dem 07.04.2021 gültige Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)
- Ab dem 27.03.2021 gültige Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO)
- Coronaverordnung für die Fleischwirtschaft ab dem 27.03.2021
- Corona-Regeln in Leichter Sprache vom 22. März
- Bußgeldkatalog zur Corona-Schutzverordnung (Stand 12.03.2021)
- Allgemeinverfügung »Durchführung von Bürgertestungen« ab dem 08.03.2021
- Anlage zur Allgemeinverfügung »Durchführung von Bürgertestungen«
- Allgemeinverfügung zur Durchführung von Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen an den Schulen des Gesundheitswesens vom 12.02.2021
- Ab dem 19.01.2021 gültige Coronaregionalverordnung
- Vierzehnte Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2
Allgemeinverfügungen Kreis Höxter