Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus

Serviceportal

Behördengänge bequem online erledigen!

Das Angebot an Verwaltungsleistungen, die mit wenigen Klicks bequem von zuhause aus erledigt werden können, wächst stetig.

Online-Dienstleistungen A-Z

A B CD E F G H IJK L M N O P QR S T U V W XYZAlle

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Voraussetzung für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist, dass der Antragsteller in Borgentreich gemeldet sein muss.

Ausstellungsdauer

1 - 2 Wochen

Gebühren

13,00 Euro

Benötigte Unterlagen

  • Persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität (gültiger Personalausweis)
  • Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann nur an den Antragsteller oder an eine Behörde gesandt werden
  • Bei Vorlage für eine Behörde: Anschrift der Behörde, Verwendungszweck, Aktenzeichen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Gewerbezentralregistergesetz

Online-Antrag Gewerbezentralregisterauskunft