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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Voraussetzung für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist, dass der Antragsteller in Borgentreich gemeldet sein muss.
Ausstellungsdauer
1 - 2 Wochen
Gebühren
13,00 Euro
Benötigte Unterlagen
- Persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität (gültiger Personalausweis)
- Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann nur an den Antragsteller oder an eine Behörde gesandt werden
- Bei Vorlage für eine Behörde: Anschrift der Behörde, Verwendungszweck, Aktenzeichen.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Gewerbezentralregistergesetz