Sperrgenehmigung
Muss für die Aufstellung von Bauzäunen, Baugerüsten und Containern etc. öffentlicher Verkehrsraum (Straße, Bürgersteig)in Anspruch genommen werden, stellt dieses eine Sondernutzung über den Gemeingebrauch hinausgehend dar, für die eine Erlaubnis erforderlich ist. Anträge nimmt das Ordnungsamt entgegen. Bei Straßennutzungen entscheidet hierüber das Straßenverkehrsamt des Kreises Höxter, ansonsten das heimische Ordnungsamt.