Verunreinigung von Grünflächen durch Hundekot
Beim Ordnungsamt der Stadt Borgentreich häufen sich die Beschwerden über die Hinterlassenschaften von Hunden. Immer wieder verschmutzen Vierbeiner öffentliche und private Flächen mit Kot. Leider wird die Hinterlassenschaft der Tiere oftmals von Ihren Haltern nicht ordnungsgemäß entfernt.
Es ergeht noch einmal die eindringliche Bitte an alle Hundehalter, die von Ihren Tieren verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Borgentreich enthält im § 6 folgende Regelung:
Wer auf Verkehrsflächen und in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
Des Weiteren wird auf die geltende Leinenpflicht für Hunde hingewiesen:
Danach dürfen Hunde innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen nur angeleint geführt werden.
Ebenso sind Hunde angeleint zu führen:
a) in Anlagen außerhalb bebauter Ortsteile (z.B. Sportanlagen, Grün- und Erholungsanlagen, Parkanlagen, Gedenkstätten u.ä.)
b) auf den in der Stadt Borgentreich ausgewiesenen Radwegen.
Das Ordnungsamt ahndet die Verstöße mit Verwarnungsgeldern.