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Rathaus
01.06.2016

Reinigung und Kanalsanierung im Rahmen des Fremdwassersanierungskonzeptes im Stadtbezirk Großeneder

Nachdem im Jahr 2015 Schäden im Schmutzwasserkanal in offener Bauweise saniert wurden, sollen im nächsten Schritt die unten aufgeführten Kanalabschnitte im sog. Inlinerverfahren saniert werden

Betroffenen Kanalabschnitte:

•    Verbindung „Im Krickhahn“ -  „Nerenhofweg“
•    Verbindung „Königstraße Nr. 6 / Nr. 8“ – „Nerenhofweg“
•    Verbindung „Am Thie Nr. 3“ – „Eissener Straße“
•    Verbindung „Hauptstaße 16“ – „Hauptstraße 43“
•    Nerenhofweg

Hierbei wird der getränkte Liner (Schlauch) über vorhandene Schachtöffnungen (Schachtdeckel) in den zu sanierenden Kanal eingezogen. Der Schlauch besteht aus einem Glasfasergewebe der mittels UV-Licht ausgehärtet wird. So entsteht ein neues Rohr im bestehenden Kanalrohr. Anschließend werden vorhandene Zuläufe in den Hauptkanal mit einem Kanalroboter aufgefräst und mittels so genannter „Hutprofile“ mit dem sanierten Kanal verbunden.

Einige der für die Sanierung vorgesehenen Kanalabschnitte verlaufen durch private Grundstücke. Das Kommunalunternehmen hat die entsprechenden Eigentümer schriftlich informiert und um ein Betretungsrecht gebeten. Die Sanierungsarbeiten werden durch die Fa. Rainer Kiel aus Blomberg durchgeführt. Ansprechpartner vor Ort ist Herr Hupe. Die Grundstücke werden nicht mit schweren Fahrzeugen befahren. Die notwendige Reinigung der Kanalabschnitte durch einen Spülwagen kann von Schächten außerhalb der privaten Grundstücke erfolgen.

Falls sie zu den Arbeiten und Abläufen noch Fragen haben, wenden sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Borgentreich (05643-80937 oder 809391).

Die Maßnahme wird im Zeitraum von Montag, den 06.06.2016 bis zum Freitag, den 01.07.2016 durchgeführt.

Für die Unannehmlichkeiten dieser notwendigen Sanierungsarbeiten im Kanalsystem Großeneder bittet das Kommunalunternehmen um ihr Verständnis. Das weitere Eindringen von Grundwasser in den vorhandenen Schmutzwasserkanal durch lokalisierte Schäden soll durch die Sanierungsmaßnahme zukünftig verhindert werden.