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Rathaus
19.04.2019

Jagdgenossenschaft Lütgeneder

Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Lütgeneder hat am Samstag, dem 16. März 2019, im Schießheim Lütgeneder stattgefunden.

Unter Punkt 4 der Tagesordnung wurde gem. §§ 8 und 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch von der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2019/2020 für den Wirtschaftswegebau zu verwenden.

Der Beschluss vom 16. März 2019 wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Absatz 3 Bundesjagdgesetz in Verbindung mit § 16 der Satzung der Jagdgenossenschaft öffentlich bekannt gemacht.

Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und auf § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzungen der Jagdgenossenschaft wird verwiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 16.03.2019 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Klaus Rust, Lütgeneder, Daseburger Straße 16, 34434 Borgentreich, geltend gemacht wird.

Borgentreich, den 23.März 2019
Klaus Rust, Vorsitzender