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Rathaus

Hinweise zu Rats- und Ausschusssitzungen

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für Sitzungen politischer Gremien (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Corona-Schutzverordnung) nun die 3G-Regel zum Tragen kommt, da der Inzidenzwert über 35 liegt.

Das bedeutet, dass der Zutritt zu Rats- und Ausschusssitzungen nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete gestattet ist. Ein entsprechender Nachweis (negativer Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) ist vorzulegen.