Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Orgelstadt Borgentreich für das Haushaltsjahr 2022
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Orgelstadt Borgentreich mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 liegt gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666) in der zurzeit gültigen Fassung
ab dem 13.01.2022 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat
während der aktuellen Dienststunden
Montag bis Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
im Rathaus, Am Rathaus 13, Zimmer 27, öffentlich aus.
Eine Einsichtnahme vor Ort ist aufgrund der Corona -Pandemie nur nach vorheriger Terminvereinbarung, den geltenden Zutrittsvorschriften für das Rathaus und unter den notwendigen Hygieneauflagen möglich.
Zudem wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit seinen Anlagen auf der Internetseite der Orgelstadt Borgentreich unter http://www.bordentreich.de/Rathaus-Politik/Rathaus/Finanzen zur Verfügung gestellt.
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige bis zum 28.01.2022 Einwendungen erheben. Einwendungen können sowohl schriftlich bei der Stadtverwaltung, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, als auch mündlich zu Protokoll gegeben werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Borgentreich, 12.01.2022
Nicolas Aisch
Bürgermeister
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