Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus
07.05.2024

Europawahl am 09. Juni 2024 (Briefwahl)

Am 09. Juni 2024 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Die Wahlberechtigten der Orgelstadt Borgentreich haben auf dem fast einen Meter langen Stimmzettel die Auswahl aus insgesamt 34 Wahlvorschlägen. Die Wahllokale im Stadtfegebiet Borgentreich haben am Wahlsonntag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Durch die Anzahl und die ortsnahe Lage der Wahllokale wird so jedem Wählberechtigten durch möglichst kurze Wege die Teilnahme an der Wahl erleichtert. Das für den jeweiligen Wahlberechtigten zuständige Wahllokal können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen, die jedem Wahlberechtigten spätestens bis zum 19.05.2024 per Post zugeht.

Wer am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit der Briefwahl

Wer am Wahltag keine Möglichkeit hat, im Wahllokal seine Stimme abzugeben, beispielsweise aufgrund von Urlaub oder Krankheit, kann bereits vor dem Wahltermin per Briefwahl wählen. Hierzu muss der Wahlberechtigte einen Wahlschein beantragen. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Das barrierefreie Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus der Orgelstadt Borgentreich, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros voraussichtlich ab Montag, 06. Mai 2024

  • Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und
  • Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr

Wie kann ich die Briefwahlunterlagen beantragen?

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen beantragen, indem Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und diesen in einem frankierten Umschlag an die Orgelstadt Borgentreich zurücksenden, direkt bei der Verwaltung abgeben oder auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Ihre Briefwahlunterlagen können Sie auch direkt im barrierefreien Briefwahlbüro im Rathaus, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich abholen oder persönlich dort wählen und Ihren Stimmzettel in die Briefwahlurne einwerfen.

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen, die aus Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl bestehen. Es wird Ihnen ebenfalls wieder der „elektronische Wahlscheinantrag“ zur Verfügung gestellt, mit dem jeder Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen online beantragen kann.

Den elektronischen Wahlscheinantrag finden Sie unter https://www.wahlschein.de/5762012.

Ein formloser Brief mit Ihren persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse in Borgentreich) an das Wahlamt der Orgelstadt Borgentreich reicht ebenfalls aus. Auch hier ist Ihre Unterschrift wichtig. Zusätzlich zu den vorgenannten Möglichkeiten können Sie die Briefwahlunterlagen auch formlos per E-Mail unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse in Borgentreich und eventuell einer Anschrift des Aufenthaltsortes für den Fall, dass Sie die Unterlagen dorthin gesandt haben möchten, beantragen.

Die E-Mail Adresse des Wahlamtes lautet: wahlen@borgentreich.de.

Muss ich den Briefwahlantrag persönlich stellen?

Wenn eine andere Person den Antrag auf Briefwahlunterlagen für Sie stellen soll, benötigt diese Person eine Vollmacht, die sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Die Wahlunterlagen werden aber an Sie persönlich ausgehändigt oder Ihnen zugesandt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Kann ich meine Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse senden lassen?

Sollen die Briefwahlunterlagen an eine von der Wohnanschrift abweichende Adresse gesendet werden, ist diese bitte unbedingt zusätzlich anzugeben. Die Briefwahlunterlagen können in die ganze Welt versandt werden. Als Anschrift muss in diesem Fall immer der jeweilige Aufenthaltsort angegeben werden, an dem sich unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeit des Antrages und der Postlaufzeiten der Wahlberechtigte aufhalten wird.

Zu beachten ist, dass die Briefwahlunterlagen am Sonntag, 09. Juni 2024, spätestens um 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Borgentreich eingegangen sein müssen.

Was ist, wenn ich am Wahlsonntag plötzlich erkrankt bin?

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahllokals nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Aus dem Antrag müssen mindestens Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift hervorgehen. Zur Verfahrenserleichterung sollte zusätzlich die aus der Wahlbenachrichtigung ersichtliche Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden.