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Rathaus
07.05.2024

Europawahl 2024: Allgemeine Informationen

Am 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Wahl zum 10. Europäischen Parlaments statt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen dann mit ihrer Stimme, welche Abgeordneten in das Europäische Parlament einziehen. Die Wahlperiode dauert grundsätzlich fünf Jahre. Gewählt wird in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Zeitraum vom 06. bis 09. Juni 2024, in Deutschland am 09. Juni 2024 nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Insgesamt rund 400 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger werden dabei wahlberechtigt

Wahlberechtigt sind:

  • Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der EU haben. Sie müssen am 42. Tag vor der Wahl in Borgentreich gemeldet sein und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Diese erhalten bis zum 19. Mai 2024 automatisch eine Wahlbenachrichtigung.
  • Im Ausland lebende Deutsche können auf Antrag bis zum 19. Mai an der Europawahl 2024 teilnehmen.
  • Den Antrag mit ausführlichem Merkblatt sowie weitere Informationen des Bundeswahlleiters für Deutsche im Ausland insbesondere Informationen zur Möglichkeit der Briefwahl für Auslandsdeutsche finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiter https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
  • Ausländische Unionsbürger (also ausländische Bürger mit einer Staatsangehörigkeit einer der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union) können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in ihrem Heimatland nach den dortigen Vorschriften oder auf Antrag bis zum 19. Mai in Borgentreich ausüben wollen.
  • Wenn ausländische Unionsbürger ihr Wahlrecht in Borgentreich ausüben wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Am Wahltag müssen sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der EU haben und sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
  • Den Antrag mit ausführlichem Merkblatt sowie weitere Informationen des Bundeswahlleiters für ausländische Unionsbürger finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiter https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

Ausnahme: Ausländische Unionsbürger, die schon bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeindebehörde gestellt und diesen nicht widerrufen haben, brauchen den Antrag nicht neu zu stellen. Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten bis zum 19. Mai 2024 ebenfalls eine Wahlbenachrichtigung von der Stadt.

Wahlergebnisse

Alle eingehenden Wahlergebnisse können am Wahlabend live im Internet aufgerufen werden. Für eine direkte Weiterleitung folgen Sie dem nachfolgenden Link: https://wahlen.regioit.de/2/eu2024/05762012/praesentation/index.html.