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Rathaus
16.08.2023

Entfernung und Umsiedlung von Wespennestern

Seit dem 01. August 2023 übernimmt die Freiwillige Feuerwehr Borgentreich nur noch in besonderen Ausnahmefällen die Entfernung von Wespennestern.

Besondere Fälle sind beispielsweise die Fälle, in denen eine Gefahr für Leib und Leben oder die öffentliche Sicherheit besteht. Das ist dann der Fall, wenn es um Wespennester in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindertagesstätten oder ähnliches) oder Einrichtungen, in denen regelmäßig hoher Publikumsverkehr herrscht (zum Beispiel Stadtverwaltung, Museen, Schwimmbäder, Sport- und Spielplätze), gibt. Grundsätzlich ist die im Einzelfall vorliegende Gefahr zu betrachten.

Eine Gefahr im Sinne des Begriffs „Unglücksfall" liegt beispielsweise nicht vor, wenn man sich vor Wespen auf einer Hausterasse durch Schließen der Fenster oder Türen beziehungsweise Rollläden schützen kann, bis ein privater Schädlingsbekämpfer seine Tätigkeit aufnimmt.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Orgelstadt Borgentreich.