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Rathaus
15.02.2019

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan der Orgelstadt Borgentreich sowie die frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauwesen hat in der Sitzung am 17.04.2018 den Beschluss gefasst, das Verfahren zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan einzuleiten. Ferner wurde die Verwaltung ermächtigt und beauftragt, die Einleitung des Verfahrens zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan auf der Grundlage der zu erarbeitenden Potentialflächenanalyse unter Berücksichtigung von harten und weichen Tabukriterien mit Blick auf den substanziellen Raum für die Windkraft voranzutreiben. Ferner sind die weiteren Verfahrensschritte der landesplanerischen Abstimmung gemäß § 34 Abs. 1 LPlG, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, die Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

Durch die Darstellung von Konzentrationszonen soll von der Möglichkeit der Steuerung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB Gebrauch gemacht werden. Der gesamte Außenbereich der Orgelstadt Borgentreich wurde in diesem Zusammenhang auf geeignete Zonen untersucht. Der räumliche Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ erstreckt sich auf den gesamten Außenbereich der Orgelstadt Borgentreich im Sinne von § 35 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem nachstehenden Übersichtsplan, der keine Planaussagen enthält.

Übereinstimmungserklärung nach § 2 Abs. 3 BekanntmVO
Ich bestätige, dass der Wortlaut des abgedruckten Beschlusses mit dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planung und Bauwesen in der Sitzung am 17.04.2018 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) verfahren worden ist.

Bekanntmachungsanordnung:
Der vorstehende Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan der Orgelstadt Borgentreich sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird hiermit gemäß § 2 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

§ 7 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO/NW) kann gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift bzw. die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Es liegen folgende Informationen vor:

  • Begründung zur Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Borgentreich zur „Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie im Flächennutzungsplan“
  • Entwurf des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (AFB) – Stufe 1
  • Entwurf des Umweltberichtes

Die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, der Aufstellungsbeschluss, die Artenschutzprüfung 1 und der Umweltbericht zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie im Flächennutzungsplan der Orgelstadt Borgentreich liegen in der Zeit vom

04. März bis 09. April 2019

bei der Orgelstadt Borgentreich, Am Rathaus 13, Fachbereich III – Bauen und Stadtentwicklung, Zimmer 20, Erdgeschoss, und im Fachbereich I – Vorzimmer, Zimmer 29, Obergeschoss, 34434 Borgentreich, während der Dienststunden, und zwar

montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Orgelstadt Borgentreich (www.borgentreich.de unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“) veröffentlicht und direkt zugänglich unter: https://www.borgentreich.de/Rathaus-Politik/Rathaus/Bekanntmachungen/Bekanntmachung-des-Aufstellungsbeschlusses-gem%C3%A4%C3%9F-2-Abs-1-BauGB-zur-Ausweisung-von-Konzentrationszonenf%C3%BCr-die-Windenergienutzung-im-Fl%C3%A4chennutzungsplander-Orgelstadt-Borgentreich-sowie-die-fr%C3%BChzeitige-Unterrichtungder-Tr%C3%A4ger-%C3%B6ffentlicher-Belange-.php?object=tx,2564.305.1&ModID=7&FID=2564.818.1&NavID=2564.243&La=1

Weitere Informationen zu den Bebauungsplanverfahren und Flächennutzungsplanverfahren der Orgelstadt Borgentreich finden Sie auch im zentralen UVP-Internetportal NRW unter: www.uvp.nrw.de

Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet.

Borgentreich, den 15.02.2019
Rainer Rauch Bürgermeister