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Rathaus
08.06.2021

Öffentliche Zustellung nach §10 des Vewaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz -LZG NRW)

Für Herrn Bekir Kaz, zuletzt bekannte Anschrift Hasim iccan mattachesi 24, Antalya, Türkei, liegen bei dem Bürgermeister der Orgelstadt Borgentreich, Fachbereich I – Finanzen und zentrale Dienste, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, Obergeschoss, Zimmer 23, folgende Schriftstücke zur Abholung bereit:

Grundbesitzabgabenbescheid 2021 über Steuern und Abgaben für das Jahr 2021 vom 15.01.2021

Kassenzeichen/Mandatsreferenznr.: 103028-37-1000-001

Wasser-/Abwasserbescheid über die Wasser- und Abwassergebühren 2021 vom 15.01.2021

Kassenzeichen/Mandatsreferenznr.: 103028-37-3000-001

Da eine persönliche Zustellung nicht möglich ist, wird das Schriftstück hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Das Schriftstück kann vom Empfangsberechtigten in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie am Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr eingesehen und in Empfang genommen werden.

Das Schriftstück gilt als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zwei Wochen verstrichen sind (§§1 und 10 LZG NRW in der jeweils geltenden Fassung). Danach können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Borgentreich, 08.06.2021

Im Auftrag

gez.

M. Michels