Personalausweis
Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (auch eID- oder Online-Ausweisfunktion genannt), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft schneller und verlässlicher z. B. gegenüber Internetanbietern ausweisen können. Außerdem werden die Fingerabdrücke auf den Personalausweis aufgenommen sowie die elektronische Signatur gespeichert. Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht.
Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Personalausweise mit Einverständnis der Erziehungs- oder Sorgeberechtigten ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Gültigkeit
Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Verlängerungen von Personalausweisen sind nicht möglich!
Beantragung
Einen Personalausweis beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Die Beantragung durch eine andere Person ist nicht möglich.
Hinweise
Alle vor dem 31.10.2010 erstellten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist jederzeit möglich.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für einen neuen Personlausweis beträgt etwa 2-3 Wochen. Sie können bei der Beantragung eines neues Ausweisdokuments eine E-Mail-Adresse hinterlegen, unter der Sie benachrichtigt werden, wenn das Dokument abgeholt werden kann. Dabei müssen Sie, sofern vorhanden, Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet behalten können.
Bei der Beantragung erhalten Sie einen Brief mit der vorläufigen 5-stelligen PIN sowie der PUK (Personal Unblocking Key), um die Onlineausweisfunktion einrichten und mit einem frei wählbaren, sechsstelligen PIN-Code personalisieren zu können.
Es ist nach 14 Tagen nach Beantragung möglich, telefonisch zu erfragen, ob das Ausweisdokument bereits vorliegt.
Mit Aushändigung des neuen Personalausweisen erhalten Sie auch einen Brief mit dem Sperrkennwort, um im Bedarfsfall (Verlust, Diebstahl, o. ä.) die Internetfunktion des Personalausweises selbsttätig unter der bundesweiten Rufnummer 116 116 sperren zu können.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de
Gebühren
für Personen ab 24 Jahre: 37,00 EUR
für Personen unter 24 Jahre: 22,80 EUR
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Gebühr kann bar entrichtet oder mit Karte bezahlt werden.
Benötigte Unterlagen
- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein biometrisches Passbild kann vor Ort (Kosten 6 €) oder bei einem Dienstleister (mit QR-Code) erstellt werden
- bei Erstausstellung eines Personalausweises für ein Kind, das noch kein Ausweisdokument besitzt, ist eine Zustimmungserklärung beider Elternteile erforderlich.
Haben Sie Ihr(e) Ausweisdokument(e) verloren, muss eine Verlustanzeige im Bürgerbüro aufgenommen werden. Wurde(n) Ihr(e) Ausweisdokument(e) gestohlen, muss eine Anzeige bei der Polizei gestellt werden. Diese bringen Sie bitte bei der Neubeantragung mit. Bringen Sie bitte als Identitätsnachweis Ihren Reisepass, Führerschein oder Ihre Geburtsurkunde (Stammbuch) mit. Außerdem ist ein aktuelles biometrisches Passbild erforderlich.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Personalausweisgesetz
