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SEPA Lastschrift Mandat

Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren wird Ihnen die Zahlung

  • der Grundbesitzabgaben
  • der Gewerbesteuer
  • der Hundesteuer
  • und weiterer Verwaltungsgebühren und Abgaben

wesentlich erleichtert.


Haben Sie ein Konto bei einem Kreditinstitut, sollten Sie nicht zögern, sich des Lastschriftverfahrens zu bedienen.

Ihre Vorteile:

  • Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Steuer- und Beitragshöhe ändert.
  • Sie sparen sich die Überweisung der Forderung.
  • Es müssen keine Zahlungstermine überwacht werden.
  • Alle Zahlungen erfolgen pünktlich.
  • Kein Risiko.
Mit dem Kontoauszug Ihres Geldinstitutes erhalten Sie über jede vorgenommene Abbuchung eine Quittung. Sie können jeder Abbuchung widersprechen und von Ihrem Geldinstitut die Wiedergutschrift des abgebuchten Betrages verlangen. Hierfür gilt eine Frist von sechs Wochen, diese verlängert sich bei SEPA-Mandat auf acht Wochen.

Was müssen Sie tun? Bitte laden Sie sich den in der rechten Randspalte zru Verfügung gestellten Vordruck herunter, füllen Sie ihn aus und übersenden ihn unterschrieben an die Orgelstadt Borgentreich.


Bitte beachten Sie folgendes:
Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich.
Entstehen der Stadtkasse im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil z.B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird, so sind die Kosten von Ihnen zu tragen.