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Einzugsermächtigung

Wiederkehrende Zahlungen an die Orgelstadt Borgentreich (Steuern, Wasser- und Kanalgebühren, Kindergartenbeiträge...) können durch die Abgabe von Einzugsermächtigungen einfach und schnell jeweils zu den entsprechenden Fälligkeiten durch die Zahlungsabwicklung eingezogen werden. Somit entfällt die lästige Überwachung von Zahlungsterminen seitens des Zahlungspflichtigen.