Mahnverfahren
Im Mahnverfahren werden nicht bezahlte Forderungen der Orgelstadt Borgentreich, deren Fälligkeiten um mehr als sieben Tage überschritten sind, durch Anschreiben des Zahlungspflichtigen in Erinnerung gebracht. Der Gesetzgeber sieht hierfür leider eine Gebühr von mindestens sechs Euro vor, welche mit zunehmender Höhe der Hauptforderung ansteigt.