Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Wasserhärtebereiche
Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom 20.08.1975 (BGBl. I S. 2255) in der vom 01.02.2007 geltenden Fassung.
Entsprechend § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
- Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbont je Liter (entspricht 8,4 dH)
- Härtebereich mittel: 1,5 Millimol bis 2,5 Millimol Calciumcarbont je Liter (entspricht 8,4 dH bis 14 dH)
- Härtebereich hart: mehr 2,5 Millimol Calciumcarbont je Liter (entspricht mehr als 14 dH)
Gemäß dem Gesetz geben wir hiermit die im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Borgentreich vorkommenden Wasserhärten und der verwendeten Zusatzstoffe zur Desinfektion des Trinkwassers bekannt:
Für das gesamte Stadtgebiet der Orgelstadt Borgentreich:
Gesamthärte Grad in mmol/l: 0,76
Gesamthärte Grad in dH: 4,3
Härtebereich: weich
Nitrat mg/l: 11,0 mg/l
ph-Wert: 7,4
Zusatzstoff: Chlordioxid
Borgentreich, den 25.06.2018
Stadtwerke Borgentreich
Christa Wiemers