Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Termine der Jagdgenossenschaften
Jagdgenossenschaft Borgholz I, II und III
Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Borgholz I, II und III hat am Freitag, dem 11. März 2016, in der Gastwirtschaft „Zum Augustiner“ in Borgholz stattgefunden.
Unter Punkt 3 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzungen der Jagdbezirke sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch von der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2016 / 2017 für die Unterhaltung von Wirtschaftswegen zu verwenden. Der Beschluss vom 11.03.2016 wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzungen der Jagdbezirke Borgholz I, II und III öffentlich bekannt gemacht.Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und auf § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzungen der Jagdbezirke wird verwiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 11.03.2016 nicht zugestimmt hat.
Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Dominik Wolf, Borgholz, Großer Riepen 1, 34434 Borgentreich, schriftlich oder mündlich zu Protokoll geltend gemacht wird.
Borgholz, den 17.03.2016
Dominik Wolf, Vorsitzender
Gemeinschaftlichen Jagdgenossenschaften Bühne I, II und III
Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaften der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Bühne I, II und III hat am Freitag, den 11. März 2016, in der Gastwirtschaft Dewender in Bühne stattgefunden.
Unter Punkt 2 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzung der Jagdgenossenschaften bei 1 Gegenstimme wurde beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2016/2017 in Höhe von 10.000 € der Stadt Borgentreich für die Sanierung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Bühne zur Verfügung zu stellen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit b§ 16 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bühne, öffentlich bekannt gemacht. Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bühne wird hingewiesen. Hiernach wird der Anspruch der Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 28. März 2014 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft, Herrn Helmut Waldeyer, Bühne, Am Burgpark 4, 34434 Borgentreich, geltend gemacht wird.
Bühne, den 14. März 2016
Helmut Waldeyer, Vorsitzender
Versammlung der Jagdgenossenschaften Grosseneder
Am Donnerstag, 10.03.2016, hat in der Gastwirtschaft "Zur Post" die Versammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Grosseneder stattgefunden. Unter Punkt 4 der Tagesordnung wurde gem. § 8 und 10 der Satzungen der Jagdgenossenschaften sowohl von der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen als auch von der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2016/2017 anzusparen und nach Flurbereinigung erneut zu beraten, was mit dem Jagdpachtgeld geschehen soll. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nach § 10 des Bundesjagdgesetzes wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 10.03.2016 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Klaus Hördemann geltend gemacht wird.
Großeneder, 14.03.2016
Klaus Hördemann, Vorsitzender
Jagdgenossenschaft Lütgeneder
Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Lütgeneder hat am Samstag, dem 05. März 2016, im Schießheim in Lütgeneder stattgefunden. Unter Punkt 5 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft von den anwesenden und vertretenen Jagdgenossen einstimmig beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2016/2017 für den Wirtschaftswegebau zu verwenden. Der Beschluss vom 05. März 2016 wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzung öffentlich bekannt gemacht. Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und auf § 15 Abs. 4, Satz 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Lütgeneder wird verwiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteiles am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 05. März 2016 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Klaus Rust , Lütgeneder, Daseburger Str. 16, 34434 Borgentreich, geltend gemacht wird.
Borgentreich, 17. März 2016
Klaus Rust, Vorsitzender
Jagdgenossenschaft Manrode
Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Manrode hat am Freitag, dem 26. Februar 2016 in der Gastwirtschaft Lippold in Manrode stattgefunden.
Unter Punkt 4 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch von der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2016/2017 für den Wirtschaftswegebau und die Anschaffung eines neuen Mulchers zu verwenden. Der Beschluss vom 26. Februar 2016 wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzung der Jagdgenossenschaft Manrode öffentlich bekannt gemacht. Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und auf § 15 Abs. 4, Satz 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft wird verwiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 26. Februar 2016 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen einem Monat nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Christian Lattrich, Am Mühlenberg 1, 34434 Borgentreich-Manrode, geltend gemacht wird.
Manrode, den 07. März 2016
gez. Christian Lattrich, Vorsitzender
Jagdgenossenschaft Muddenhagen
Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Muddenhagen hat am Samstag, 13 Februar 2016 im Gesellschaftsraum bei Karl Pape in Muddenhagen stattgefunden.
Unter Punkt 9 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2015/2016 für den Wirtschaftswegebau zu verwenden.
Der Beschluss vom 13.02.2016 wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzung öffentlich bekanntgemacht.
Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Muddenhagen wird hingewiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 13.02.2016 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand geltend gemacht wird.
Muddenhagen, den 19.02.2016
Dieter Becker, Vorsitzender
Jagdgenossenschaft Natingen
Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Natingen hat am Samstag, 12.03.2016, in der Gastwirtschaft „Zur Post“ in Natingen stattgefunden. Unter Punkt 3 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2016 / 2017 für den Wirtschaftswegebau zu verwenden. Der Beschluss vom 12.03.2016 wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzung öffentlich bekannt gemacht. Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Natingen wird hingewiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 12.03.2016 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Wilhelm Wieners-Rehrmann, Natingen, Dorfstraße 1, 34434 Borgentreich, schriftlich geltend gemacht wird.
34434 Borgentreich-Natingen, den 17.03.2016
Wilhelm Wieners-Rehrmann, Vorsitzender
Jagdgenossenschaft Natzungen/Drankhausen
Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Natzungen/Drankhausen hat am 04.03.2016 in der Gaststätte Eschenberg in Natzungen stattgefunden.
Unter Punkt 4 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzung des Jagdbezirkes sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch von der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2016/2017 für den Wirtschaftswegebau zu verwenden. Dieser Beschluss vom 04.03.2016 wird hiermit gem. den Vorschriften des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzung öffentlich bekannt gemacht. Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und auf § 15 Abs. 4, Satz 3, der Satzung der Jagdgenossenschaft wird verwiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 04.03.2016 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszah¬lung erlischt, wenn er nicht binnen einem Monat nach dieser Bekanntgabe beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Hans-Josef Wäsche, Drankhausen Nr. 8, 34434 Borgentreich, geltend gemacht wird.
Natzungen, 08.03.2016
Hans-Josef Wäsche, Vorsitzender