Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Stadtwerke Borgentreich informieren Keine Haftung durch den Wasserversorger für Schäden im Gebäude bis zur Hauptabsperrvorrichtung
Nach einem Urteil des BGH vom 11. September 2014 haftet der Wasserversorger nicht für (Wasser-)Schäden, wenn der innerhalb eines Gebäudes entstandene Wasserschaden auf eine Rissbildung in einem Rohr des Teils des Hausanschlusses zurückzuführen ist, der sich (freiliegend) zwischen der Wanddurchführung in das Gebäudeinnere und der Hauptabsperrvorrichtung befindet. Dies hat zur Folge, dass der Gebäudeeigentümer für Folgeschäden im Haus die Kosten übernehmen muss. Den Kunden raten wir, für solche Risiken eine Versicherung abzuschließen.
Stadtwerke Borgentreich
Die Betriebsleiterin