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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

21.09.2018

Stadtwerke Borgentreich informieren Keine Haftung durch den Wasserversorger für Schäden im Gebäude bis zur Hauptabsperrvorrichtung

Nach einem Urteil des BGH vom 11. September 2014 haftet der Wasserversorger nicht für (Wasser-)Schäden, wenn der innerhalb eines Gebäudes entstandene Wasserschaden auf eine Rissbildung in einem Rohr des Teils des Hausanschlusses zurückzuführen ist, der sich (freiliegend) zwischen der Wanddurchführung in das Gebäudeinnere und der Hauptabsperrvorrichtung befindet. Dies hat zur Folge, dass der Gebäudeeigentümer für Folgeschäden im Haus die Kosten übernehmen muss. Den Kunden raten wir, für solche Risiken eine Versicherung abzuschließen.

Stadtwerke Borgentreich
Die Betriebsleiterin