Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Orgelstadt Borgentreich vom 14.05.2018
Aufgrund des § 4 des Bestattungsgesetzes NRW vom 17. Juni 2003 (GV.NRW. S. 313) in der zur Zeit gültigen Fassung i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW.S. 712) in der zur Zeit gültigen Fassung i.V.m. der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Orgelstadt Borgentreich vom 21.11.2017 hat der Rat der Orgelstadt Borgentreich in seiner Sitzung am 24.04.2018 folgende Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Das kompette Dokument sowie die Bekanntmachungsanordnung erreichen Sie über die Dokumente.