Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Satzung vom 30.04.2020 zur 9. Änderung der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vom 17.11.1999
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Bstb. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.04.2020 (GV NRW, S.218b.), hat der Rat der Orgelstadt Borgentreich am 29.04.2020 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates die folgende 9. Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Das vollständige Dokument sowie die Bekanntmachungsanordnung werden als PDF-Download auf der rechten Seite (in der mobilen Ansicht am Ende der Seite) angezeigt.