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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

15.03.2019

Richtlinie für den Heimat-Preis in der Orgelstadt Borgentreich

Mit dem neuen Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern, was Menschen verbindet“ unterstützt die NRW-Landesregierung unter anderem die Auslobung von „Heimat-Preisen“ in Kommunen und Kreisen. Die folgende Richtlinie basiert auf dem Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 25. Juli 2018.

1. Auslobung
1.1. Die Orgelstadt Borgentreich lobt den Heimat-Preis für herausragende zukunftsorientierte Projekte und für beispielhafte Beiträge zum Erhalt und zur Sichtbarmachung unseres kulturellen Erbes aus, die mit großem ehrenamtlichen Engagement im Gemeindegebiet umgesetzt werden/worden sind. Damit würdigt die Orgelstadt Borgentreich Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich der Heimatpflege.

1.2. Die Landesregierung hat 2019 von einem Schwerpunktthema beim Heimat-Preis abgesehen. Sofern die Landesregierung zukünftig ein Schwerpunktthema benennt, ist dieses bei der Bewerbung angemessen zu berücksichtigen.

1.3. Eingereicht werden können Projekte, die umsetzungsreif oder gerade in der Umsetzung sind sowie bereits abgeschlossene Projekte, die jedoch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Bloße Projektideen und -skizzen sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

2. Teilnehmer/innen
2.1. Für den Heimat-Preis bewerben können sich alle natürlichen und juristischen Personen nicht-gewerblicher Art, die im Gemeindegebiet ansässig sind.

2.2. Bewerbungen für den Heimat-Preis können online unter www.borgentreich.de oder schriftlich bis zum 30.09. eines jeden Jahres bei der Stadtverwaltung, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich eingereicht werden.

3. Preisgeld
3.1. Für den Heimat-Preis werden Preisgelder bis zu einer Gesamthöhe von 5.000 Euro vergeben. Der Heimat-Preis kann als ein einzelner Preis oder in bis zu drei Preisabstufungen verliehen werden.

3.2. Ein Rechtsanspruch auf ein Preisgeld besteht nicht.

4. Jury
Die Bewerbungen zum Heimat-Preis werden von einer Fachjury ausgewertet. Der Fachjury gehören folgende Personen an:
• Bürgermeister
• Jeweils ein Vertreter der im Rat vertretenden Fraktionen
• Jeweils ein Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirchengemeinde

Rainer Rauch
Bürgermeister
Borgentreich, 27.02.2019