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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

15.03.2019

Pflichtprüfung des Eigenbetriebes "Kommunalunternehmender Stadt Borgentreich (KUB)" für das Wirtschaftsjahr 2015

I. Der Rat der Stadt Borgentreich hatin seiner Sitzung am 12. Juli 2017 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. Dezember2015 des Betriebes „Kommunalunternehmen der Stadt Borgentreich (KUB)“ festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 61.459,28 € wie folgt aufzuteilen:

  • Zuführung in die Beitragsrücklage in Höhe von 60.209,28 €.
  • Abführung der Eigenkapitalverzinsung an die Stadt in Höhe von 1.250,00 €. Der Jahresabschluss 2015 und der Lagebericht 2015 werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. Sie werden bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (bis spätestens 31.12.2019 bei der Stadt Borgentreich, Am Rathaus 13, Zimmer 17, 34434 Borgentreich, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.

Abschließender Vermerk der GPA NRW

II. Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes lautet wiefolgt:

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Kommunalunternehmen der Stadt Borgentreich. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2015 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON GmbH – Niederlassung Bad Oeynhausen, bedient. Diese hat mit Datum vom 11.07.2017 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lageberichtdes Eigenbetriebes „Kommunalunternehmen der Stadt Borgentreich (KUB)“ für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften (und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung) und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebesliegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht des Eigenbetriebes abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 H GB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der W irtschaftsprüfer (IDW ) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Beider Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes so wie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lageberich tüberwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilungbildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften (und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung) und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes „Kommunalunternehmen der Stadt Borgentreich (KUB)“. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON GmbH – Niederlassung Bad Oeynhausen, ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

„Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird voll inhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung derJahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.“

Herne, den 08.02.2019
GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Thomas Siegert

III. Bekanntmachung

Gemäß § 26 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit die Feststellung des Jahresabschlusses, der Beschluss des Rates der Orgelstadt Borgentreich vom 12.Juli 2017 sowie der Prüfungsvermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW veröffentlicht.

Borgentreich, den11.02.2019
gez.
T. Rottkamp, Betriebsleiter