Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Neuverpachtung von städt. Acker- und Grünflächen in der Gemarkung Borgentreich u. Lütgeneder
Die in der Anlage aufgeführten städtischen Acker- und Grünflächen sollen zum 01.10.2018 neu verpachtet werden.
Gemäß den Ratsbeschlüssen vom 23.02.2016 u. 28.06.2016, werden die Pachtverträge für die Stadtbezirke Großeneder und Lütgeneder zunächst von Jahr zu Jahr verlängert, bis das dort laufende Bodenordnungsverfahren abgeschlossen ist.
Die Neuverpachtung soll auf der Grundlage der Verpachtungsrichtlinien für die Orgelstadt Borgentreich meistbietend, zunächst für die Pachtzeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 erfolgen.
Pachtinteressenten, die die Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Pachtvertrag unterschrieben haben, können ihr Angebot unter Angabe des Pachtpreises schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 08.06.2018 (Dienstende: 12.30 Uhr), bei der Orgelstadt Borgentreich, Herr Stromberg - Zimmer: 23 - Tel.: 05643-809-43 (für Rückfragen) -, einreichen.
Rainer Rauch
Bürgermeister