Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Neuverpachtung einer städt. Grünlandfläche in der Gemarkung Rösebeck
Die nachfolgend aufgeführte städtische Pachtfläche soll vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2028 neu verpachtet werden:
Gemarkung Rösebeck
Auf der Högte
Bisheriger Pächter:
Hans Komm
Desenbergblick 12
Rösebeck
34434 Borgentreich
- Flur 4
- Flurstücks-Nr. 262 tlw.
- Art G
- Größe in ha 0.58.00
- BWP 45
- Mindest-Pachtpreis EUR 178,64
- Zahlungs-Ansprüche nein
Bei der Abgabe eines Pachtangebotes ist die Vorlage des letzten Berufsgenossenschaftsbescheides erforderlich. Gleichzeitig ist eine Erklärung abzugeben, dass eigene Flächen nicht verpachtet worden sind.
Die Neuverpachtung soll auf der Grundlage der Verpachtungsrichtlinien für die Orgelstadt Borgentreich meistbietend erfolgen.
Pachtinteressenten können ihr Angebot unter Angabe des Pachtpreises schriftlich oder zur Niederschrift bei der Orgelstadt Borgentreich, Herr Stromberg - Zimmer: 23 - Tel.: 05643-809-451 (für Rückfragen) einreichen.
-- Der letzte Abgabetermin ist der 29. Dez. 2017 (Dienstende: 12.30 Uhr) --