Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Jahresabschluss der Stadtwerke Borgentreich für das Wirtschaftsjahr 2014
Der Rat der Stadt Borgentreich hat am 03. Mai 2016 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2014 der Stadtwerke Borgentreich festgestellt und beschlossen, den Jahresfehlbetrag von 280.675,81 € auf neue Rechnung vorzutragen und der Betriebsleitung und dem Betriebsausschuss Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es liegen gem. § 26 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2004 (GV. NW S. 644) die Jahresabschlussunterlagen (Bilanz per 31.12.2014 mit Anlagennachweise sowie die Gewinn- und Verlustrechnung 2014) und der Lagebericht in der Zeit vom 01. Juni 2016 bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus in Borgentreich, Am Rathaus 13, Zimmer 13, während der Dienststunden öffentlich aus.
Borgentreich, den 31.05.2016
Christa Wiemers
Betriebsleiterin