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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

19.04.2019

Jagdgenossenschaften Borgentreich I, II, III, IV und V

Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaften der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Borgentreich I, II, III, IV und V hat am Freitag, dem 22. März 2019, in der Gastwirtschaft Hillebrand in Borgentreich stattgefunden.

Unter Punkt 3 der Tagesordnung wurde gem. §§ 8 und 10 der Satzung der Jagdgenossenschaften sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch von der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2019/2020 für den Wirtschaftswegebau zu verwenden.

Der Beschluss vom 22. März 2019 wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Absatz 3 Bundesjagdgesetz in Verbindung mit § 16 der Satzungen der Jagdgenossenschaften I, II, III, IV und V öffentlich bekannt gemacht.

Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und auf § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzungen der Jagdgenossenschaften wird verwiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 22.03.2019 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Heinrich Gabriel, Winkelstraße 13, 34434 Borgentreich, geltend gemacht wird. Die Auszahlung muss jedes Jahr neu beantragt werden!

Borgentreich, den 23.März 2019
Heinrich Gabriel, Vorsitzender