Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Jagdgenossenschaft Rösebeck
Am Freitag, den 22.03.2019 fand in der Bördeblick in Rösebeck die Versammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Rösebeck statt. Es wurde gemäß § 8 und 10 der Satzungen der Jagdgnossenschaften von den anwesenden Jagdgenossen einstimmig beschlossen den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2018/19 anzusparen.
Der Beschluss vom 22.03.2019 wird hiermit gemäß den Vorschriften des §10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit §16 der Satzung öffentlich gemacht.
Nach § 10 des Bundesjagdgesetzes wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag nicht berührt sofern er den Beschluss vom 22.03.2019 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung dem Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Carsten Robrecht, Zur großen Heide 8 in Rösebeck geltend gemacht wird.
Rösebeck, 23.03.2019
Carsten Robrecht