Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

30.04.2018

Jagdgenossenschaft Muddenhagen

Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Muddenhagen hat am Samstag, 23. März 2018 im Gesellschaftsraum bei Karl Pape in Muddenhagen stattgefunden.

Unter Punkt 6 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2018/2019 für den Wirtschaftswegebau zu verwenden.

Der Beschluss vom 23.03.2018 wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzung öffentlich bekanntgemacht.

Auf §10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes und § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Muddenhagen wird hingewiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 23.03.2018 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand geltend gemacht wird.

Muddenhagen, den 31.03.2018

Der Vorsitzende
Dieter Becker