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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

30.04.2018

Jagdgenossenschaft Körbecke

Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Körbecke hat am Freitag, den 23.03.2018, in der Gastwirtschaft Schlichtherle in Körbecke stattgefunden.

Unter Punkt 3 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzungen der Jagdgenossenschaften sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch von der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2018/2019 für den Wirtschaftswegebau zu verwenden.

Der Beschluss vom 23.03.2018 wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz in Verbindung mit § 16 der Satzungen der Jagdgenossenschaft öffentlich bekannt gemacht.

Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und auf § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzungen der Jagdgenossenschaft wird verwiesen. Hiernach wird der Anspruch des/er Jagdgenossen/in auf Auszahlung seines/ihres Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er/sie dem Beschluss von 23.03.2018 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Klaus Lange, Mühlentor 29, 34434 Borgentreich, schriftlich mit Datum, Absender und Unterschrift geltend gemacht wird.

Körbecke, den 24.03.2018

Klaus Lange, Vorsitzender