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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

03.09.2018

Hinweis auf die Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Gemeindeforstamtsverbandes Willebadessen

Die 1. Änderungssatzung vom 25. Juni 2018 zur Neufassung der Satzung des Gemeindeforstamtsverbandes Willebadessen wurde in dem Bekanntmachungsorgan des Kreises Paderborn (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold) am 13.08.2018 veröffentlicht.

Gem. § 20 Abs. 4 i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) wird auf diese Bekanntmachung hingewiesen.

Borgentreich, 03.09.2018

Rainer Rauch
Bürgermeister