Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Hinweis auf die Bekanntmachung der 3. Änderung der Satzung des Gemeindeforstamtsverbandes Willebadessen
Die 3. Änderungssatzung vom 08.03.2022/14.02.2023 der Satzung des Gemeindeforstamtsverbandes Willebadessen vom 21.02.2018 wurde im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold vom 08.05.2023 – ABl.- Reg. Dt. 2023, S. 133 – 140 nebst der Anlage zu § 4 der Satzung des GFA Willebadessen vom 21.02.2018 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 08.03.2022/14.02.2023 (Mitgliederliste Zweckverband Gemeindeforstamtsverband Willebadessen seit 01.01.2023) bekannt gemacht.
Gem. § 20 Abs. 4 i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) wird auf diese Bekanntmachung hingewiesen.
Borgentreich, 25.05.2023
Nicolas Aisch
Bürgermeister