Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Fischereigenossenschaft "Bever"
Auszahlung von Fischereipachterträgen
Auf Beschluss der Genossenschaftsversammlung der „Fischereigenossenschaft Bever“ vom 15.11.2016 sind Pachterträge an die anspruchsberechtigten Anlieger der
- Bever von der Mündung in die Weser bis zum „Weißen Stein“ (Gemarkungsgrenze Borgholz), sowie an die Anlieger der verpachteten Teilflächen des Pachtbezirkes
- Eselsbaches und Jordan,
auszuzahlen.
Anspruchsberechtigt sind Anlieger ab einer Uferlänge von mind. 10 m. Zur Auszahlung kommen 0,35 € pro lfdm. Uferlänge.
Auszahlungen erfolgen nur an die bei der Genossenschaft bekannten Anlieger. Anspruchsberechtigte können in der Zeit vom 02.01.2017 – 31.01.2017 beim 1. Vorsitzenden Andreas Schmidtmann
1. per Fax. 05273 359801,
2. per Brief oder
3. per Mail: Fischereigenossenschaft-Bever@web.de
ihren Anspruch anmelden.
Die Nennung der Gemarkung, Flur und Flurstücksnummern sind/ist erforderlich. Da nur bargeldlos ausgezahlt wird, werden auch die Bankdaten (IBAN-Nr. u. BIC) benötigt.
Beverungen, den 02.12. 2016
Andreas Schmidtmann, 1. Vorsitzender