Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Erhaltung des Kreisradwegnetzes
Die zwischen dem Kreis Höxter und der Stadt Borgentreich geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erhaltung des überregionalen Kreisradwegenetzes im Stadtgebiet Borgentreich v. 12.05.15/02.06.15 wurde im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold Nr. 50 vom 07.12.15 (S. 293-296) veröffentlicht.
Gem. § 24 Abs. 3 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 274), wird hiermit auf die vorgenannten Veröffentlichungen hingewiesen.