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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

29.04.2016

Erhaltung des Kreisradwegnetzes

Die zwischen dem Kreis Höxter und der Stadt Borgentreich geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erhaltung des überregionalen Kreisradwegenetzes im Stadtgebiet Borgentreich v. 12.05.15/02.06.15 wurde im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold Nr. 50 vom 07.12.15 (S. 293-296) veröffentlicht.


Gem. § 24 Abs. 3 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 274), wird hiermit auf die vorgenannten Veröffentlichungen hingewiesen.