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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

07.02.2019

Bekanntmachung des Wahlleiters der Orgelstadt Borgentreich über die Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied

Das Ratsmitglied Hubertus Nolte, Hauptstraße 30, 34434 Borgentreich, hat sein Ratsmandat zum 31.12.2018 niedergelegt.

Gemäß § 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NW. S. 454), in der zur Zeit gültigen Fassung, wird der Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei besetzt, für die der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist.

Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz stelle ich hiermit fest, dass Herr Ansgar Henke, Großeneder, Rüterweg 2, 34434 Borgentreich nach der Reserveliste der Christlich Demokratischen Union (CDU) in die Vertretung der Orgelstadt Borgentreich einrückt.

Gegen diese Feststellung können gem. § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NW

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirks,

b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie

c) die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Feststellung Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. a bis c Kommunalwahlgesetz NW für erforderlich halten.

Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter der Orgelstadt Borgentreich, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Borgentreich, 06.02.2019

ORGELSTADT BORGENTREICH
Der Bürgermeister als Wahlleiter

Rainer Rauch