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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

15.02.2019

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016

Der Rat der Orgelstadt Borgentreich hat in der Sitzung am 11.12.2018 die vollinhaltliche Übernahme des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesell­schaft Intecon GmbH durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis genommen und gem. § 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Be­kanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wie folgt beschlossen:

a) Der Jahresabschluss 2016 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 48.704.014,63 € festgestellt.

b) Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 1.330.887,10 € ist der Ausgleichsrücklage des Eigenkapitals zuzuführen.

c) Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.

Sie finden das vollständige Dokument als PDF-Datei als Download auf der rechten Seite (in der mobilen Ansicht am Ende der Seite).