Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Gemeindeforstamtsverbandes
Die Neufassung der Satzung des Gemeindeforstamtsverbandes Willebadessen wurde in dem Bekanntmachungsorgan des Kreises Paderborn (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold) am 12.03.2018 veröffentlicht. Gem. § 20 Abs. 4 i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) wird auf diese Bekanntmachung hingewiesen.
Borgentreich, 15.03.2018
Rainer Rauch
Bürgermeister