Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Bekanntmachung - Auslegung der Schöffenliste
Vorschlagsliste für die Benennung von Schöffinnen und Schöffen liegt aus.
Die mit Zustimmung des Rates der Stadt Borgentreich aufgestellte Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Strafkammer des Landgerichts Paderborn und die Schöffengerichte (Amtsgerichte im Kreis Höxter) im Landgerichtsbezirk Paderborn für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 liegt gem. § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) eine Woche lang und zwar vom 08.05. – 15.05.2023 einschließlich in der Stadtverwaltung, Zimmer 12, zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen 1 Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Borgentreich – Zimmer 12 – Einspruch erhoben werden (§ 37 Gerichtsverfassungsgesetz). Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden durften, oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Borgentreich, den 02. Mai 2023
Nicolas Aisch
Bürgermeister