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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

25.08.2018

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung

Nachschätzung gemäß § 12 des Bodenschätzungsgesetzes

Die Ergebnisse der Nachschätzung der Gemeinde Borgenerech, Gemarkung: Natzungen werden in der Zeit vom 24.08.2018 bis 24.09.2018 in den Diensträumen des Finanzamts Warburg während der Sprechstunden von Mo, Mi und Fr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Do 7.00 bis 17.00 Uhr (Di geschlossen) offengelegt.

Das weitere Dokument finden Sie als Download rechts (in der mobilen Ansicht der Seite unten).