Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Orgelstadt Borgentreich für das Haushaltsjahr 2021
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Orgelstadt Borgentreich mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 liegt gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666) in der zurzeit gültigen Fassung
ab dem 16.02.2021 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat
während der aktuellen Dienststunden
Montag bis Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
im Rathaus, Am Rathaus 13, Zimmer 27, öffentlich aus.
Eine Einsichtnahme vor Ort ist aufgrund der Corona-Pandemie nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter den notwendigen Hygieneauflagen möglich.
Zudem wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit seinen Anlagen auf der Internetseite der Orgelstadt Borgentreich zur Verfügung gestellt.Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige bis zum 05.03.2021 Einwendungen erheben. Einwendungen können sowohl schriftlich bei der Stadtverwaltung, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, als auch mündlich zu Protokoll gegeben werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Borgentreich, 16.02.2021
Nicolas Aisch
Bürgermeister