Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung der Orgelstadt Borgentreich vom 18.03.2020
Hiermit wird die Allgemeinverfügung der Orgelstadt Borgentreich vom 18.03.2020 aufgrund der §§ 16 Absatz 1 Satz 1 sowie 28 Absatz 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) aufgehoben.
Auf die weiterhin gültige Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (ConronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2020 wird hingewiesen.
Das Dokument zur Aufhebung der Allgemeinverfügung als PDF-Download.