Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
3. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
Satzung vom 17.11. 2016 zur 3. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Orgelstadt Borgentreich vom 13.12.2006
§ 1
§ 5 (Benutzungsgebühren) der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung wird wie folgt geändert:
Die Orgelstadt Borgentreich erhebt für die von ihr durchgeführte Winterwartung auf öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren nach § 6 Abs. 2 KAG NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 1 StrReinG NRW. Den Kostenanteil, der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Straßenreinigung sowie auf die Reinigung der Straßen oder Straßenteile entfällt, für die eine Gebührenpflicht nicht besteht, trägt die Orgelstadt Borgentreich.
§ 2
§ 6 Abs. 5 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung wird wie folgt geändert:
Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich je Meter Grundstückseite (Abs. 1 – 4) 0,35 €.
§ 3
Die Satzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.
BEKANNTMACHUNGSANORDNUN
Die vorstehende Satzung der Orgelstadt Borgentreich wird hiermit gem. § 7 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666) i.V.m. der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 (GV. NW. S. 516), in den z.Zt. gültigen Fassungen öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Borgentreich, den 17.11.2016
Az.: 10 20 63
Rainer Rauch, Bürgermeister