Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Überprüfung der Grabsteine
Die Grabmale werden auf allen Friedhöfen der Orgelstadt Borgentreich auf ihre Standfestigkeit von den Bediensteten des städtischen Bauhofes und des Fachbereiches II - Schul- und Ordnungsamtes - überprüft. Bemängelte Grabmale erhalten einen Aufkleber und die Grabstellenverantwortlichen dieser Gräber werden zusätzlich schriftlich darüber informiert, dass das Grabmal zu befestigen ist. Nicht mehr standsichere Grabsteine sind umgehend wieder zu befestigen, da diese eine erhebliche Unfallgefahr – insbesondere für ältere Menschen und Kinder – darstellen.
Die Standfestigkeit der Grabsteine auf den Friedhöfen der Orgelstadt Borgentreich wird am 09. und 10. Mai 2017 überprüft. Die Kontrolle wird nach folgendem Zeitplan durchgeführt:
Dienstag, den 09. Mai 2017
09.00 Uhr bis 09.30 Uhr Burgfriedhof Borgholz
09.45 Uhr bis 10.15 Uhr Nordfriedhof Borgholz
10.30 Uhr bis 11.00 Uhr Friedhof Natingen
11.15 Uhr bis 12.00 Uhr Friedhof Natzungen
13.00 Uhr bis 14.15 Uhr Friedhof Borgentreich
14.30 Uhr bis 15.30 Uhr Friedhof Bühne
Mittwoch, den 10. Mai 2017
09.00 Uhr bis 09.45 Uhr Friedhof Manrode
10.00 Uhr bis 10.30 Uhr Friedhof Muddenhagen
10.45 Uhr bis 12.00 Uhr Friedhof Körbecke
13.00 Uhr bis 13.30 Uhr Friedhof Rösebeck
13.45 Uhr bis 14.15 Uhr Friedhof Lütgeneder
14.30 Uhr bis 15.00 Uhr Friedhof Großeneder
Grabmale, die stark umsturzgefährdet sind und damit eine unmittelbare Unfallgefahr darstellen, werden von den städtischen Mitarbeitern unverzüglich auf die Grabstätte niedergelegt.
Die Friedhofsverwaltung bittet die Grabstelleninhaber-/innen um ihr Verständnis für diese Maßnahme, welche der Sicherheit aller Friedhofsbesucher-/innen dient.